Als zugelassener Pflegedienst helfen wir Ihnen gerne auch bei Antragstellungen an Kranken- und Pflegekassen – und entlasten Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
Wir rechnen selbst mit allen Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialämtern ab.
Auch Sozialhilfeempfänger haben bei Pflegebedürftigkeit ein Recht auf Betreuung in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung.
Grundlage dafür ist die zugeordnete Hilfe zur Pflege in besonderen Lebenslage gemäß §§ 68-69 BSHG.
Kostenlose Leistungen
• Hilfe bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie z.B.
Gehwagen, Nachtstuhl, Rollstuhl usw.
• Vermittlung von anderen Diensten wie z. B. Hausnotruf,
Krankengymnastik, Essen auf Rädern usw.
• Hilfe im Umgang mit Behörden, Kranken- und Pflegekassen
• Beratung von pflegenden Angehörigen
• Information und Beratung bei Problemen, die durch die
Pflegebedürftigkeit entstehen