Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (Pflegedienst). Häusliche Pflegehilfe wird durch professionelle Pflegefachkräfte erbracht.
Pflegegeld
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Kombination von Geld- und Sachleistungen
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld.
Pflegegeld |
Sachleistungen |
|
Pflegestufe 1 |
235 Euro |
450 Euro |
Pflegestufe 2 |
440 Euro |
1100 Euro |
Pflegestufe 3 |
700 Euro |
1550 Euro |
Unsere Preise sind an die Rahmenverträge mit der Kranken- und Pflegekassen gebunden und lassen sich in AOK-Pflegenavigator berechnen.
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