Preise

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (Pflegedienst). Häusliche Pflegehilfe wird durch professionelle Pflegefachkräfte erbracht.

Pflegegeld

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Kombination von Geld- und Sachleistungen

Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld.

 

Pflegegeld

Sachleistungen

Pflegestufe 1

235 Euro

450 Euro

Pflegestufe 2

440 Euro

1100 Euro

Pflegestufe 3

700 Euro

1550 Euro

 

Unsere Preise sind an die Rahmenverträge mit der Kranken- und Pflegekassen gebunden und lassen sich in AOK-Pflegenavigator berechnen.

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